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Handlungsschwerpunkt: Strategien zur Aktivierung finden und mit lokalen Akteurinnen und Akteuren umsetzen

Im Rahmen des Einsatzes von Rechtsinstrumenten bedienen sich die Gemeindeverwaltungen gern des Vorkaufrechts, um selbst den Eigentumsstatus zu erlangen. Auf dieser Grundlage kann das Gebäude zunächst gesichert beziehungsweise eine Sanierungsvereinbarung mit handlungsbereiten Investorinnen und Investoren getroffen werden. Denn die Kommune kann die Nutzung zwar vorbereiten, aber oft nicht allein umsetzen. Hier unterstützen die langjährigen lokalen Partnerinnen und Partner, wie Wohnungsunternehmen, soziale Träger oder Privatpersonen, die Ziele der Stadtentwicklung mit ihrem Engagement.