- Nordhausen: Rettung des Altendorfer Kirchviertels durch SWG
- Pößneck: Erwerb, Gebäudesicherung und Aufwertung einer Problemimmobilie in der Neustädter Straße
- Meuselwitz: Städtisches Wohnungsunternehmen bewirtschaftet großen Bestand in der Altstadt
- Apolda: Beliebte Wohnungen in der Innenstadt
- Altenburg: Wohnungsunternehmen erweitern ihr Portfolio in der Innenstadt
- Neustadt an der Orla: Lutherhaus „reformiert“
- Rudolstadt: Historische Front, moderner Hintergrund
- Ronneburg: Bachelor- und Masterarbeiten zur Konzeptentwicklung für Einzeldenkmal
- Schmalkalden: Fachwerkgebäude sanieren und erlebbar machen
- Waltershausen: Der erste Eindruck entscheidet
- Pöẞneck: Höchste Priorität für die Stabilisierung der Altstadt
Im Rahmen des Einsatzes von Rechtsinstrumenten bedienen sich die Gemeindeverwaltungen gern des Vorkaufrechts, um selbst den Eigentumsstatus zu erlangen. Auf dieser Grundlage kann das Gebäude zunächst gesichert beziehungsweise eine Sanierungsvereinbarung mit handlungsbereiten Investorinnen und Investoren getroffen werden. Denn die Kommune kann die Nutzung zwar vorbereiten, aber oft nicht allein umsetzen. Hier unterstützen die langjährigen lokalen Partnerinnen und Partner, wie Wohnungsunternehmen, soziale Träger oder Privatpersonen, die Ziele der Stadtentwicklung mit ihrem Engagement.