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Handlungsfeld 9: Stadträume und Quartiere klimaangepasst und energieoptimiert erneuern

Die bundesgesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung zwingen die Länder und Kommunen zunehmend zum Handeln. Mit der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2020 wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass jede Maßnahme der Städtebauförderung die Aspekte Klimaschutz und Klimaanpassung berücksichtigen muss.

Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen hauptsächlich Hochwasserschutz und Regenwassermanagement, um mit extremen Regenereignissen und anhaltender Trockenheit umgehen zu können. Weitere Maßnahmen mit extrem hoher Bedeutung für die Lebensqualität in Städten sind die Schaffung mikroklimatischer Ausgleichsräume durch grüne und blaue Infrastruktur.

Dass die Hitzebelastung zugenommen hat, zeigen die Thüringer Vorausberechnungen bis 2050 bzw. 2100, welche einen starken Anstieg von Hitzebelastung und Trockenheit sowie extremen Wetterereignissen mit allen damit verbundenen Folgewirkungen für die natürlichen und menschlichen Systeme verdeutlichen.

Im Thüringer Stadtumbau wird der Klimawandel schon seit über zehn Jahren thematisiert. 2010 wurde die Jahreskonferenz zum Stadtumbau mit der Thematik „Klimawandel: Müssen wir unsere Städte neu denken?“ durchgeführt und die Themen Klimaanpassung und Klimaresilienz in den Jahren 2021 und 2023 erneut aufgegriffen. Als weitere Inspirationsquelle stellt der Bund in der „KomPass-Tatenbank“ (letzter Aufruf: 6. Mai 2024) geförderte Praxisbeispiele aus den Bundesländern vor. Auf Thüringer Ebene zeigt das Klimawandelfolgenmonitoring Auswirkungen in verschiedenen Handlungsfeldern auf.

Die umweltpolitische Strategie der Thüringer Landesregierung wird über das dafür zuständige Ministerium im Rahmen des „Integrierten Maßnahmenpaketes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – IMPAKT“ sowie des Landesförderprogramms „Klima Invest“ umgesetzt. Im Rahmen dieser Landesinitiative werden Maßnahmen zur Verschattung, Entsiegelungen, Begrünungen sowie Schaffung offener Wasserflächen und zur Vorsorge sowie Anpassung gegen Starkregen, Sturm, Hagel oder erhöhte Schneelasten gefördert. Thüringer Praxisbeispiele sind über einen webbasierten Klimaleitfaden dokumentiert.

Neben den beschriebenen Maßnahmen zur Klimaanpassung werden Maßnahmen zum Klimaschutz seit den 1990er Jahren durchgeführt. Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs und den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung soll der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und damit der künftige Verlauf abgemildert werden.

Als erstes ostdeutsches Bundesland hatte Thüringen ein Klimagesetz (ThüKliG) verabschiedet. Damit werden ein konkreter Rahmen für klimafreundliches Handeln und verbindliche Treibhausgasminderungsziele, Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung im Freistaat sowie das Vorhaben eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Thüringen bis zum Jahr 2050 verankert.