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Handlungsfeld 6: Verwahrloste Immobilien einer Nutzung zuführen

Mit der politischen Wende fokussierte die Thüringer Stadtentwicklung seit den 1990er Jahren auf den Erhalt und die Stabilisierung der Innenstädte. Zahlreiche Gebäude konnten einer Nutzung zugeführt und Brachflächen revitalisiert werden. Die noch verbliebenen leerstehenden und baufälligen Gebäude, welche mit den bewährten Strategien noch nicht aktiviert werden konnten, wirken als sogenannte „Problemimmobilien“ negativ auf ihr städtebauliches Umfeld. Gründe für die Verwahrlosung sind häufig schwierige Eigentumsverhältnisse, fehlende Nachfrage oder fehlende Eigenmittel der Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch ein unzureichender rechtlicher Verfügungsrahmen in Bezug auf die Handlungsfähigkeit der Gemeinden.

Eine besondere Herausforderung stellen zahlreiche denkmalgeschützte und baukulturell wertvolle Schlösser, Burgen und unzählige Kirchen dar, deren Erhalt über Thüringer Landesprogramme speziell gefördert werden. Darüber hinaus sind ehemalige Veranstaltungsgebäude, Gewerbeimmobilien und Wohngebäude sowie ungenutzte Bahnhofsbereiche mit großflächigen Gleisanlagen und Gebäuden betroffen. Gemeinsam ist allen, dass sie starke Verfallserscheinungen aufzeigen, eine Instandsetzung sehr kostspielig ist und bei großer städtebaulicher Bedeutung kaum Nutzungsinteressen vorhanden sind.

So bleibt den Thüringer Gemeinden oft nur das beharrliche Bemühen, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilien anzusprechen und zum Handeln oder zum Verkauf zu motivieren, den Einsatz rechtlicher Instrumente anzudrohen oder Anreize zu setzen. Die zu 100 % förderfähigen Maßnahmen für Erwerb und Sicherung werden von den Kommunen als Erfolgsfaktor für die Erhaltung ruinöser Gebäude gesehen.