Da wo die Aufenthaltsqualität zentraler Flanierbereiche durch die Emissionen von Durchgangsverkehr stark beeinträchtigt wird, haben viele Kommunen verkehrsberuhigende Zonen geschaffen. Dadurch reduziert sich der MIV insgesamt zwar nicht, belastet jedoch nicht mehr die öffentlichen Begegnungsräume, deren Nutzung dem Fuß-, Rad- und Lieferverkehr vorbehalten ist. Die fußläufige Erreichbarkeit von möglichst kostenfreien Parkflächen ist entscheidend, damit die Zentren als Einkaufs- und Erlebnisorte angenommen werden und lebendig bleiben.
Für die Wilhelmstraße hat die Stadtverwaltung von Heilbad Heiligenstadt ein umfangreiches Beteiligungsverfahren für die nutzerorientierte Gestaltung der verkehrsfreien Zone durchgeführt.
Ein Ergebnis der drei Werkstätten war, dass die Einkaufszone weiterhin verkehrsberuhigt bleiben soll. Die Gewerbetreibenden und Anwohnenden schätzen die Qualitäten, die sie durch diese Zone genießen.
Aufgrund der starken verkehrlichen Belastung durch die Bundesstraße wurde in Zeulenroda-Triebes ein verkehrsberuhigter Bereich geschaffen. In diesen Straßenzügen wurde der Stadtboden anspruchsvoll saniert und durch das wechselseitige Anlegen von Sitz- und Spielflächen sowie Parkflächen die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert. Damit entsteht eine Atmosphäre, die zum Flanieren und Verweilen in den Läden und Cafés einlädt. Insbesondere für Touristen, welche am nah gelegenen Zeulenrodaer Meer wandern und baden gehen, gibt es Anreiz, einen Abstecher in die baukulturell wertvolle Innenstadt zu machen.
Quellen: Stadtumbau-Besuche, Dokumentationsstand Heilbad Heiligenstadt: 2018, Dokumentationsstand Rudolstadt und Zeulenroda-Triebes: 2017
Weitere Projektbeispiele zum Handlungsschwerpunkt: Umgang mit motorisiertem Individualverkehr