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Gemeinsame Flächennutzungsplanung mit Umlandgemeinden

Durch die neue Bund-Länder-Verein­barung zur Städtebauförderung wird interkommunale Zusammenarbeit noch stärker gewichtet. In einigen Fällen ist sie gesetzlich geregelt. Im BauGB § 20 (1) wird beispielsweise festgehalten, dass benachbarte Gemeinden einen gemein­samen Flächennutzungsplan (FNP) auf­stellen sollen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemein­same Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird.

In Ruhla ergab sich diese Notwendig­keit aus der gemeinsamen Lage im Erbstromtal mit Seebach und Wutha-Farnroda. Die Nachbarkommunen hatten ähnliche Entwicklungsvoraus­setzungen und mit dem regionalen Flächennutzungsplan die Identität des Erbstromtales als ganzheitlichen Wirt­schaftsraum gestärkt.

Hermsdorf hat sich mit der Nachbar­gemeinde Bad Klosterlausnitz auf den gemeinsamen Weg begeben. Zusammen entwickeln die Kommunen ein Zent­renkonzept, auf dessen Grundlage die Einzelhandelsstruktur und die Versor­gungsfunktionen der beiden Kommunen weiterentwickelt werden sollen.

Quelle: Stadtumbau-Besuche, Dokumentationsstand Ruhla: 2017, Dokumentationsstand Hermsdorf: 2019


Weitere Projektbeispiele zum Handlungsschwerpunkt: Vertreter:innen von Umlandgemeinden und (neuen) Ortsteilen