Durch die neue Bund-Länder-Vereinbarung zur Städtebauförderung wird interkommunale Zusammenarbeit noch stärker gewichtet. In einigen Fällen ist sie gesetzlich geregelt. Im BauGB § 20 (1) wird beispielsweise festgehalten, dass benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan (FNP) aufstellen sollen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird.
In Ruhla ergab sich diese Notwendigkeit aus der gemeinsamen Lage im Erbstromtal mit Seebach und Wutha-Farnroda. Die Nachbarkommunen hatten ähnliche Entwicklungsvoraussetzungen und mit dem regionalen Flächennutzungsplan die Identität des Erbstromtales als ganzheitlichen Wirtschaftsraum gestärkt.
Hermsdorf hat sich mit der Nachbargemeinde Bad Klosterlausnitz auf den gemeinsamen Weg begeben. Zusammen entwickeln die Kommunen ein Zentrenkonzept, auf dessen Grundlage die Einzelhandelsstruktur und die Versorgungsfunktionen der beiden Kommunen weiterentwickelt werden sollen.
Quelle: Stadtumbau-Besuche, Dokumentationsstand Ruhla: 2017, Dokumentationsstand Hermsdorf: 2019
Weitere Projektbeispiele zum Handlungsschwerpunkt: Vertreterinnen und Vertreter von Umlandgemeinden und (neuen) Ortsteilen
- Allianz Hofheimer Land (Bayern) – gemeinsam Zukunft gestalten
- Geschützt: Hildburghausen und zehn Externe: Thüringen und Bayern – Allianz Initiative Rodachtal
- Kurstadtregion Elbe-Elster: Fokus auf Sicherung der Daseinsvorsorge
- Gemeinsame Flächennutzungsplanung mit Umlandgemeinden
- Bad Langensalza: Kooperation bei der Nationalparkentwicklung im Landkreis
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Roẞleben-Wiehe: Gebietszusammenschluss und überregionale Zusammenarbeit
- Eingliederung von Umlandgemeinden – Mehr als nur neue Ortsteile
- Städtedreieck: Saalfeld – Rudolstadt – Bad Blankenburg