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Handlungsschwerpunkt: Vertreterinnen und Vertreter von Umlandgemeinden und (neuen) Ortsteilen

Im Zuge der zunehmenden administrativen Verknüpfung von Kommunen mit ihren umliegenden ländlichen Regionen, zum Beispiel durch Gebietseingliederungen oder auch gegenseitige Aufgabenübernahme und Ressourcennutzung (wie zum Beispiel im verwaltungstechnischen oder touristischen Bereich), erweitert sich das Blickfeld für städtisches Handeln zunehmend vom Zentrum nach außen. Dafür ist es auch notwendig, Stadt-Land-Beziehungen neu zu denken bzw. diese bei der räumlichen Planung gemeinsam zu betrachten. Im besten Fall kann durch eine gemeinsame Flächennutzungsplanung Zielkonflikten vorgebeugt werden (zum Beispiel bezüglich der Ausweisung von Eigenheimgebieten). Die Zusammenarbeit muss dabei nicht bei den Umlandgemeinden aufhören, sondern kann landkreis- bzw. länderübergreifend Erfahrungsaustausch fördern und Handeln durch gemeinsame Strategiebildung und Umsetzung sowie Fördermittelakquise konstruktiver machen.