
Friedrichroda: Rettung von Schloss Reinhardsbrunn
Nicht immer schützt das Grundgesetz das Eigentum mehr als das Gemeinwohl. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein hochwertiges Baudenkmal wegen Vernachlässigung dem Eigentümer entzogen. Der Freistaat Thüringen hat mit der Enteignung der dem Verfall preisgegebenen „Schlossanlage Reinhardsbrunn“ einen Präzedenzfall geschaffen. Die in den Denkmalschutzgesetzen der Länder geregelten Enteignungsvorschriften wurden bis dahin…
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