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Handlungsfeld 3: Mit Akteurinnen und Akteuren in Stadt und Umland kooperieren

Für die Umsetzung von Stadtentwicklungsprojekten braucht die kommunale Verwaltung Verbündete. Das Spektrum möglicher Partnerinnen und Partner ist breit und reicht von lokal agierenden Wohnungsunternehmen und sozialen Trägern über private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger bis hin zu den Vertretenden von Umlandgemeinden. Auch wenn Zielkonflikte aufgrund verschiedener Interessenslagen zu erwarten sind, ist es bei komplexen Fragen der Stadtentwicklung unerlässlich, mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren zu kooperieren. Grundlage für die Zusammenarbeit ist die Einsicht, dass für komplexe Problemstellungen nur gemeinsam eine tragfähige dauerhafte Lösung entwickelt werden kann.
Idealerweise gewinnt die Stadtverwaltung diese Partnerinnen und Partner nicht erst im Rahmen der Umsetzung, sondern bezieht sie bereits bei der Gestaltungsplanung mit ein. So beeinflussen in vielen Thüringer Monitoringgemeinden langjährige Kooperationen die Stadtentwicklung positiv und tragen dazu bei, auch große Projekte umsetzen zu können. In den altstädtischen und gründerzeitlich geprägten Stadtgebieten ist die Zusammenarbeit mit den vielen privaten Einzeleigentümerinnen und -eigentümern entscheidend, da diese dort insgesamt den Großteil des Gebäudebestandes besitzen. Hier bedarf es kontinuierlicher und zielgerichteter Ansprachen, um über die Summe sanierter Einzelobjekte eine Aufwertung in diesen Stadtquartieren voran zu treiben. Auf einige Kooperationen wird in anderen Kapiteln im jeweiligen thematischen Kontext eingegangen (zum Beispiel mit Gewerbetreibenden im Handlungsfeld 5: Innenstädte und Ortskerne beleben). Hier in Handlungsfeld 3 wird die Aktivierbarkeit und Zusammenarbeit mit ausgewählten Akteursgruppen näher betrachtet.